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Änderung der Geldwäscherei- und Terrorismusfinanzierungsrisiko-Verordnung
Mit der am 19.Mai.2016 im Bundesgesetzblatt (BGBl II 115/2016) veröffentlichten Verordnung der Finanzmarktaufsicht, mit der die Geldwäscherei- und Terrorismusfinanzierungsrisiko-Verordnung (GTV) modifiziert wird, erfolgte die Streichung der Republik Myanmar von der sogenannten „Schwarzen Liste“ der Financial Action Tast Force (FATF), was in § 2 Abs 2 GTV entsprechend nachvollzogen wurde. Weiters erfolgte eine klarstellende Modifikation in § 2 Abs 1 Z 3.
Staaten, in denen jedenfalls eine erhöhte Gefahr der Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung besteht, sind Iran, Jemen, Somalia, Syrien, Pakistan und Volksrepublik Korea.
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