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Die FlexKapG und weitere Neuerungen durch das Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2023

Montag, April 8, 2024

Das Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2023 (GesRÄG 2023) trat am 1. Januar 2024 in Kraft und brachte bedeutende Neuerungen für das Gesellschaftsrecht mit sich.

Insbesondere brachte das FlexKapGG die Einführung der neuen Gesellschaftsform der FlexKapG (oder FlexCo). Das FlexKapGG baut auf dem bestehenden GmbH-Recht auf, welches für die FlexKapG auch weiterhin subsidiär anwendbar bleibt. Die Bestimmungen des FlexKapGG brachten Neuerungen insbesondere im Bereich des gesetzlichen Mindeststammkapitals, Formerfordernissen und Beteiligungen von Mitarbeitern vor.

Das gesetzliche Mindeststammkapital beträgt nichtmehr 35.000 €, wovon bei Gründung 17.500 € einzubezahlen waren, sondern nunmehr 10.000 €, wovon bei Gründung 5.000 € einzubezahlen sind. Dieser Regelung folgt auch eine Novellierung des GmbH-Gesetzes, die gründungsprivilegierte GmbH ist damit obsolet. Die Ausgabe von Anteilen ist nunmehr ab einer Nominale von 1 € möglich, nicht mehr 70 €, wie bisher erforderlich. Die Formerfordernisse für Beschlussfassungen und Anteilserwerbe wurden maßgeblich vereinfacht: Sofern gesellschaftsvertraglich vorgesehen, ist es fortan für eine Beschlussfassung per Umlaufweg  ausreichend, dass alle stimmberechtigten Gesellschafter die Möglichkeit zur Abstimmung erhalten, die Unterschriftlichkeit der Abstimmung ist ebenso nichtmehr erforderlich. Die Übertragung von Geschäftsanteilen erfordert keinen Notariatsakt mehr. Fortan ist es daher möglich die Übertragung von Geschäftsanteilen durch Erstellung einer anwaltlichen Privaturkunde  umzusetzen. Zudem ist es fortan möglich, stimmrechtslose Geschäftsanteile ab 1 Cent Nominale auszugeben. Für Start-Ups kommen für die Beteiligung von Mitarbeitern dabei Steuervorteile zur Anwendung.

Zusammenfassend bringt das GesRÄG 2023 erhebliche Erleichterungen und Ersparnisse für Gesellschaftsgründungen. Ziel ist zweifelsohne die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit einheimischer Unternehmen. Ob die FlexKap dieser Erwartung gerecht wird und als Alternative zu GmbH und AG seitens der Wirtschaft angenommen wird, wird sich in den kommenden Jahren zeigen.

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