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Änderung der Geldwäscherei- und Terrorismusfinanzierungsrisiko-Verordnung (GTV)

Mittwoch, Juli 8, 2015

 

Die Geldwäscherei- und Terrorismusfinanzierungsrisiko-Verordnung (GTV) der Finanzmarktaufsicht (FMA) wurde mit der am 15.Mai 2015 im Bundesgesetzblatt (BGBl II 107/2015) kundgemachten Verordnung neuerlich novelliert. Es erfolgt eine Streichung Indonesiens von der sogenannten „schwarzen Liste“ der Financial Action Task Force (FATF), welches im § 2 Abs 2 GTV entsprechend nachvollzogen wird.

Diese Änderung exkludiert Indonesien von jener Gruppe von Staaten, „in denen jedenfalls erhöhtes Risiko der Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung besteht“.

Der § 2 Abs 2 GTV lautet nunmehr wie folgt:

„(2) Staaten, in denen jedenfalls ein erhöhtes Risiko der Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung besteht, sind

1.Islamische Republik Iran,

2.Demokratische Volksrepublik Korea,

3. Demokratische Volksrepublik Algerien,

4.Republik Ecuador,

5.Republik der Union Myanmar,

6.Republik Somalia und

7.Arabische Republik Syrien.“

 

Für ihre Anliegen und Fragen zu diesem Thema stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

 

 

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