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Österreichisches Datenschutzgesetz 2000 bald Geschichte?
Die Europäische Union plant eine weitergehende Vereinheitlichung des EU Datenschutzrechtes mit Ausrichtung auf eine massive Stärkung der Geltung des Datenschutzes sowie eingreifende Sanktionen bei Verstößen gegen Datenschutzbestimmungen. Die bisherige im Unionsgebiet in Geltung stehende Datenschutzrichtlinie (RL 95/46 EG) wird als zu wenig weitgehend und aus technischer Sicht als überholt angesehen.
Das Wesen der in Planung stehenden Allgemeinen Datenschutzverordnung zeichnet sich durch den geplanten weiteren Anwendungsbereich aus: Personenbezogene Daten von EU – Bürgern sollen weltweit geschützt werden – die Umsetzung dieses Schutzzieles erscheint fraglich: Unternehmen aus Drittstaaten soll vorgeschrieben werden, eine Repräsentanz im Unionsgebiet zu unterhalten, welche die Durchsetzung von Sanktionen gegen allfällige Verstöße gegen die Allgemeine Datenschutzverordnung sichern soll. Neben den bisher bekannten Verpflichtungen der Auftraggeber (Datenverarbeiter) zur umfassenden Belehrung und Beantwortung von Informationsersuchen, soll die bisher relativ leichte Annahme einer konkludenten Zustimmung zur Datenverarbeitung erschwert werden. Geplant ist ein weit formulierter Anspruch auf Löschung personenbezogener Daten gegenüber den Datenverarbeitern. Direktmarketing wird der Handlungsspielraum nahezu gänzlich entzogen, das bisher bereits verbotene Cold Calling noch strenger sanktioniert als in den bisherigen Regulatorien. Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern sollen künftig verpflichtet werden, einen Datenschutzbeauftragten auszuweisen.