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Erhöhung der Gerichtsgebühren mit 1. Oktober 2013 um 5% !
Die Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die Neufestsetzung von Gerichtsgebühren (BGBl. II Nr. 280/2013) ist mit 1. Oktober 2013 in Kraft getreten. Infolge dessen kommt es allgemein zu einer Erhöhung der Gerichtsgebühren um rund fünf Prozent.
Die letzte Änderung in Form einer Erhöhung liegt zwei Jahre zurück und ist im Mai 2011 erfolgt. Die erneute Anpassung der Gerichtsgebühren ist die Folge der Steigerung des Verbraucherpreisindex, weil die Gebühren gesetzlich an den Verbraucherpreisindex gekoppelt sind. Gemäß § 31a GGG hat die Bundesministerin für Justiz die Beträge durch Verordnung neu festzusetzen, sobald und soweit der von der Bundesanstalt Statistik Österreich verlautbarte Verbraucherpreisindex eine Steigerung von fünf Prozent erfährt. Bereits Mitte Juli diesen Jahres hat die Bundesanstalt Statistik Österreich eine solche Steigerung verlautbart.
Klare Kritik gegen die Erhöhung der Gerichtsgebühren kommt von Seiten der Österreichischen Rechtsanwaltskammer, die in der Erhöhung eine „versteckte Steuer“ verwirklicht sehen will. Man plädiert für eine Änderung des Gerichtsgebührengesetzes (GGG), um derartige Erhöhungen in Zukunft rar zu halten.