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Die Änderungen durch das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016
Mit dem Bundesgesetz über den Betrieb und die Beaufsichtigung der Vertragsversicherung – Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 (VAG 2016)[1] – wird die Richtlinie 2009/138/EG (Solvabilität II) umgesetzt und das Versicherungsaufsichtsgesetz aus dem Jahr 1978 (VAG 1978) gleichzeitig aufgehoben. Durch die Richtlinie 2009/138/EG erfolgt die Einführung eines risikoorientierten Aufsichtssystems für Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen.
Das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 sieht in Umsetzung dieser Richtlinie folgende wesentliche Neuerungen vor:
- Einrichtung eines den aktuellen internationalen Entwicklungen entsprechenden
Governance-Systems - Kapitalanlage gemäß dem Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht
- Aufstellung einer zusätzlichen Bilanz für Solvenzzwecke
- Risikoorientierte Ermittlung der Eigenmittelausstattung
- Harmonisierte regelmäßige aufsichtliche Berichterstattung gemäß der Durchführungsverordnung (EU)
- Anpassung der Aufsichtsinstrumente und Maßnahmen der Finanzmarktaufsicht (FMA)
- Bericht über die Solvenz und Finanzlage gemäß der Durchführungsverordnung (EU)
- Einführung eines Aufsichtsregimes für Unternehmen außerhalb des Anwendungsbereichs von Solvabilität II
- Anpassung der Prüfpflichten des Abschlussprüfers
- Verbesserung der Beaufsichtigung von Versicherungsgruppen
Zum Teil werden Bereiche des (alten) Versicherungsaufsichtsgesetz 1978 – vorrangig jene, die sich in der Vergangenheit bewährt haben und die nicht durch die Änderungen aufgrund von Solvabilität II betroffen sind – weitestgehend unverändert übernommen. Dies umfasst im Wesentlichen die Vorschriften für:
- Aktionärskontrolle
- Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit
- Besondere Bestimmungen für die verschiedenen Versicherungsarten
- Verhinderung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung
- Rechnungslegung und Konzernrechnungslegung
- Deckungsstock
- Exekutions- und Insolvenzrechtliche Bestimmungen
Das VAG 2016 tritt grundsätzlich mit 01. Jänner 2016 in Kraft, gleichzeitig treten das VAG sowie alle auf dessen Grundlage erlassenen Verordnungen außer Kraft. Einige Bestimmungen des VAG 2016 treten bereits mit 01. April 2015 und mit 01. Juli 2015 in Kraft, um es der Finanzmarktaufsicht (FMA) zu ermöglichen, die erforderlichen Genehmigungen rechtzeitig zu erteilen.
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