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Girokonto für ALLE?
Ein Girokonto als soziales Grundrecht für alle volljährigen EU Bürger, ist die Idee des europäischen Binnenmarktkommissars Michel Barnier. Alle Bürger und Bürgerinnen in der Europäischen Union sollen vom Binnenmarkt profitieren können. Erst durch das soziale Grundrecht auf ein Bankkonto könne – laut Kommission- der Binnenmarkt vollendet werden. Bereits 11 Länder der EU, haben bereits ein derartiges Recht auf ein Bankkonto in ihrem nationalen Recht verankert.
Im Juni 2013 soll von Kommissar Michael Barnier der konkrete Norm - Vorschlag vorgelegt werden. Durch das geplante Vorhaben soll zudem Bankkontobesitzern das Wechseln von einer Bank zu einer anderen Bank erleichtert werden. Dazu sollen Finanzinstitute verpflichtet werden, transparente sowie leicht vergleichbare Angaben zu Gebühren und Konditionen zu machen.
Abbuchungen von dem geplanten entgeltfreien Konto sollen nur solange möglich sein, solange sich das Konto auch im Plus befindet. Nur in Ausnahmefällen sollen die Finanzinstitute „erschwingliche“ Gebühren verlangen dürfen.
Die Länder in der EU mit den wenigsten Kontoinhabern, sind Rumänien und Bulgarien, wo nur jeder zweite Erwachsene ein Konto besitzt. In Mittel- Westeuropa sieht die Lage weniger dramatisch aus. Hier besitzt nur einer von zehn Bürgern kein Bankkonto. In Österreich selbst haben 150.000 Bürger kein Konto.
Offen ist derzeit, in welcher Form das soziale Grundrecht auf ein Bankkonto in das Unionsrecht verankert werden soll. Unseres Erachtens sind eine Integration in eine Richtlinie oder Verordnung (Sekundärrecht) wohl nicht ausreichend, um eine unmittelbare Wirkung auf nationaler Ebene zu effektuieren. Hier wird wohl an eine primärrechtliche Eingliederung (Verträge) zu denken sein. Unklar ist weiters, wieso die derzeit geltende Rechtslage betreffend die Transparenz von Kontoführungsgebühren (mit dem vorhandenen Zahlungsdienstleistungsgesetz und Verbraucherkreditschutzgesetz) nicht ausreichend sein soll und wo die Kommission genau Regelungsbedarf sieht.