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EU beschließt Recht auf Girokonto

Mittwoch, Oktober 29, 2014

Unterhändler des Europaparlaments, der EU-Kommission und der Mitgliedsstaaten einigten sich darauf, dass jeder EU-Bürger ab 2016 europaweit Anspruch auf ein Basis-Girokonto haben soll. Somit soll jedem EU-Bürger ermöglicht werden Überweisungen zu tätigen, Geld am Automaten zu beheben oder auch seine Bankgeschäfte online erledigen zu können.[1]

Das Recht auf ein Girokonto soll einerseits die Stellung der sozial Schwächeren stärken, um künftig etwa Studenten, Saisonarbeitern oder freien Dienstleistern – die zumeist aufgrund ihrer Tätigkeit keinen festen Wohnsitz haben – den leichteren Zugang zu einem Konto zu gewähren. Andererseits soll den Bankkunden erleichtert werden, allfällige Gebühren für Girokonten zu vergleichen und möglicherweise einen Wechsel der Bank in Betracht zu ziehen. Hierbei soll vor allem auch der grenzüberschreitende Kontenwechsel vereinfacht werden. Die Stellung der Bankkunden soll an sich eine Stärkung erfahren.

Für den Fall, dass der Richtlinienvorschlag vom Plenum des Europaparlaments gebilligt und anschließend vom Rat abgesegnet wird, haben die Mitgliedstaaten dann höchstens zwei Jahre (bis zum Frühjahr 2016) Zeit, um die Richtlinien in nationales Recht umzusetzen.

 

[1] Pressemitteilung vom 15. April 2014, „Ein Girokonto für jeden EU-Bürger“.

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