News

Nationalrat beschließt Bundes-Energieeffizienzgesetz

Mittwoch, November 5, 2014

Durch das Energieeffizienzgesetz sollen die auf der Ebene der Europäischen Union gesteckten Ziele, im Hinblick auf die Senkung des Energieverbrauchs und die Vermeidung von Energieverschwendung, in Österreich umgesetzt werden.[1] Die Europäische Union trägt durch die Förderung einer verbesserten Energieeffizienz zur Versorgungssicherheit, zur Wettbewerbsfähigkeit sowie zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Kyoto-Protokoll über Klimaänderungen bei. Um der Verpflichtung aus dem Jahr 2006 gerecht zu werden und bis zum Jahr 2020 die Ziele (unter anderem 20 Prozent des jährlichen Verbrauchs an Primärenergie einzusparen) zu erreichen, sollen neben Mindestnormen für die Energieeffizienz auch Regeln zur Kennzeichnung von Produkten, Dienstleistungen und Infrastrukturen festgelegt werden. Zur kostenwirksamen Steigerung der Effizienz der Energienutzung in Unternehmen und im Bund einerseits, und der effizienten Senkung des Energieverbrauchs andererseits, soll das am 11. Juni 2014 im Ministerrat beschlossene Bundes-Energieeffizienzgesetz dienen.

Welche Ziele sollen nunmehr in Österreich realisiert werden?

Die Energieeffizienz hat in Österreich einen hohen Stellenwert:

Die Senkung der Nachfrage nach Energie durch ihre sinnvolle Nutzung und durch die Verbesserung der Effizienz ihres Einsatzes ist neben der Forcierung erneuerbarer Energieträger und der Verbesserung der Energieversorgungssicherheit eine der drei Hauptsäulen der österreichischen Energiepolitik.[2]

 

Neben dem ausgewogenen und koordinierten aktiven Klimaschutz spielen vor allem erneuerbare Energien und der Aspekt des Energiesparens eine wesentliche Rolle. Um erneuerbare Energie weitläufig zu fördern, soll unter anderem deren Anteil am Gesamtenergieverbrauch erhöht werden. Der Anteil der erneuerbaren Stromerzeugung soll ebenfalls eine Erhöhung erfahren. Daneben wird eine bundesweite Mindestversorgung mit alternativen Kraftstoffen und Stromtankstellen angestrebt. Abseits der erneuerbaren Energien soll die vorhandene Energie umfassend gespart werden. Dies vor allem durch thermische Sanierungen der Altbauten und Erhöhung des Anteils an sogenannten Niedrigenergie- und Passivhäusern bei Neubauten.

Inhalt des Bundes-Energieeffizienzgesetzes ist mitunter die Optimierung der Strom- und Gasnetze, sowie die Sanierung von Privat- und Geschäftsgebäuden, als auch die Verpflichtung von Energieversorgern zu Effizienzsteigerungsmaßnahmen.

Durch die aktuelle Form des Energieeffizienzgesetzes erfahren die Kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)[3] eine Entlastung. Beispielsweise haben für diese in Zukunft Energieberatungen nicht mehr obligatorischen, sondern fakultativen Charakter. Diese freiwilligen Energiesparberatungen werden mit Hilfe von Anreizfinanzierungen gefördert. Neben solchen Erleichterungen bringt das Bundes-Energieeffizienzgesetz umfangreiche Verpflichtungen mit sich. Sogenannte Großunternehmen[4] sind gesetzlich zur Einführung eines Energiemanagementsystems oder zur Durchführung von Energieaudits verpflichtet. Bei sogenannten Energieaudits iSd
§ 5 Abs 1 Z 3 EEffG handelt es sich hier um

ein systematisches Verfahren […] zur Erlangung ausreichender Informationen über das bestehende Energieverbrauchsprofil eines Gebäudes oder einer Gebäudegruppe, eines Betriebsablaufs in der Industrie und/oder einer Industrieanlage oder privater oder öffentlicher Dienstleistungen, zur Ermittlung und Quantifizierung der Möglichkeiten für kostenwirksame Energieeinsparungen und Erfassung der Ergebnisse in einem Bericht.“

Daneben trifft auch Energielieferanten die gesetzliche Verpflichtung zur Verbesserung der Energieeffizienz über eigene oder fremde Endkunden. Schließlich besteht auch für den Bund eine Verpflichtung, in der Form der Wahrnehmung seiner Vorbildwirkung, insbesondere zur Sanierung der Bundesgebäude.

Der Grundgedanke des EEffG ist, dass sich die Energieversorgungsunternehmen (EVU) zu Energiedienstleistungsunternehmen entwickeln, und sich insofern nicht mehr ausschließlich dem Vertrieb von Energie widmen.

Am 9. Juli 2014 wurde das Bundes-Energieeffizienzgesetz im Nationalrat mit Zwei-Drittel-Mehrheit beschlossen.

 

Informieren Sie sich, welche Pflichten Sie aus dem künftigen Gesetz treffen werden und wie Sie sich als Unternehmen am besten vorbereiten.

 

[1] Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (RL 2009/28/EG), Richtlinie über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen (RL 2006/32/EG), sowie Richtlinie 2012/27/EU zur Energieeffizienz.

[2] 182 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP, Regierungsvorlage, Erläuterungen, Seite 1.

[3] Hierbei handelt es sich um Unternehmen bis maximal 49 MitarbeiterInnen.

[4] Das sind jene Unternehmen, die nicht kleine und mittlere Unternehmen sind.

Ansprechpartner: