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Die neue EU-Trinkwasserrichtlinie

Donnerstag, Dezember 13, 2018

In der Europäischen Union wurde seit 1980 mit der EG-Trinkwasserrichtlinie erstmals ein Rechtsrahmen zur Sicherung von Wasser für den menschlichen Gebrauch gewährleistet sowie Qualitätsstandards für Organismen und Stoffe festgelegt.

Es gab bereits mehrere Novellen. Im Februar dieses Jahres erging von der Europäischen  Kommission ein Vorschlag für eine Neufassung der Trinkwasserrichtlinie. Im Oktober wurde der Vorschlag  im Plenum des Europäischen Parlaments behandelt und angenommen.

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick

  • Verbesserter Zugang zu Trinkwasser

Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union müssen den Zugang zu Trinkwasser für alle Menschen – insbesondere für schutzbedürftige und ausgegrenzte Bevölkerungsgruppen mit Schwierigkeiten beim Zugang zu Trinkwasser – verbessern. In öffentlichen Räumen werden sohin mehr Trinkwasseranlagen zu errichten sein. Deren Zugang muss gewährleistet sein.

  • Mehr Transparenz

Mittels Kampagnen sowie einfachen und benutzerfreundlichen Informationen sind die Menschen über die Qualität des Trinkwassers und die Trinkwasserversorgung in ihren Wohngebieten zu informieren. Ziel ist ein gestärktes Vertrauen in Leitungswasser und ein seltenerer Griff zum Wasser in der Plastikflasche. Damit sollen auch die weltweiten Kunststoffabfälle verringert werden.

  • Zwei Komplettüberprüfungen

Der ursprüngliche Entwurf der Richtlinie sah vor, dass statt einmal jährlich europaweit zehnmal jährlich Komplettüberprüfungen durchzuführen gewesen wären. Dies ist laut der Österreichischen Vereinigung für das Gas- und Wasserfach (ÖGWV) vor allem bei kleinen Trinkwasserversorgern mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden und würde zu einer Kostenexplosion führen. Im zuständigen Ausschuss des Europäischen Parlaments konnten nach Abstimmungen die vorgesehenen Qualitätskontrollen von zehn Mal jährlich auf zwei Mal jährlich gesenkt werden.

  • Schärfere Grenzwertkontrollen

Neue Grenzwerte, bei deren kleinster Überschreitung  sofort Alarm geschlagen wird, werden vorgeschrieben. Die Grenzwerte werden auf einen Wert gesenkt, der lediglich einem Drittel des von der World Health Organization (WHO) empfohlenen Wertes entspricht.  Dies vor dem Hintergrund, dass eine potentielle Gefährdung für die menschliche Gesundheit vorliegen könnte.

  • Ergänzung von 18 neuen Substanzen mit strengeren Kriterien für Blei und Chrom
     

Ausblick

Die neue EU-Trinkwasserrichtlinie soll bis Mai 2019 verabschiedet werden. Ihre Umsetzung erfolgt zwei Jahre nach Inkrafttreten.

Für allfällige Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.